Prof. Dr. Heike Wachenhausen

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Prof. Dr. Heike Wachenhausen

Frau Wachenhausen ist seit 2011 in ihrer eigenen Kanzlei in Lübeck tätig und gründete 2013 die Kanzlei Wachenhausen Rechtsanwälte. Sie ist auf regulatorische Fragestellungen im Zusammenhang mit der Entwicklung, der Herstellung, der Verkehrsfähigkeit und dem Vertrieb von Arzneimitteln und Medizinprodukten spezialisiert und verfügt über eine umfassende Expertise.

Prof. Dr. Heike Wachenhausen war von 2000 bis 2003 als Rechtsanwältin zunächst in der Kanzlei Clifford Chance in Düsseldorf tätig und von 2003 bis 2009 in der Anwaltskanzlei Sträter in Bonn. Sie hat in beiden Kanzleien schwerpunktmäßig Pharma- und Medizinprodukteunternehmen sowie medizinische Einrichtungen und Ärzte beraten. Von 2009 bis 2011 arbeitete Frau Wachenhausen in der Rechtsabteilung der Novartis Pharma AG in Basel und war dort für den Bereich Regulatory & Development in der Funktion als Head Legal verantwortlich.

Frau Prof. Dr. Wachenhausen studierte an der Georg-August-Universität Göttingen, wo sie auch viele Jahre am Lehrstuhl von Professor Dr. mult. Erwin Deutsch tätig war.

Sie ist zudem seit vielen Jahren Autorin einschlägiger Veröffentlichungen und eine erfahrene Referentin bei Fachveranstaltungen und In-house-Trainings. Sie kommentiert u.a. die §§ 40 ff. AMG zu klinischen Prüfungen von Arzneimitteln am Menschen im AMG-Kommentar (hrsg. von Kügel/Müller/Hofmann) und ist Bearbeiterin des Wiesbadener Kommentars zum Medizinprodukterecht (hrsg. von Hill/Schmitt). Darüber hinaus ist Frau Wachenhausen seit vielen Jahren Mitherausgeberin des Medizinprodukte Journals (MPJ) sowie ein Mitglied des Ausschusses „Klinische Forschung“ des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI).

Seit 1. Dezember 2017 ist sie Honorarprofessorin im Fachbereich Angewandte Naturwissenschaften an der TH Lübeck.

Frau Wachenhausen berät auf Deutsch und Englisch.


Schwerpunkte

Die Schwerpunkte der Arbeit von Frau Prof. Dr. Wachenhausen liegen in folgenden Bereichen:

 


Mitgliedschaften

Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI)
Kanzleimitgliedschaft Wachenhausen Rechtsanwälte

Persönliches Mitglied des Ausschusses Klinische Forschung des BPI

Persönliches Mitglied des Forums für Medizintechnik e.V. (FFM)

Korrespondierendes Mitglied im Arbeitskreis Recht des Bundesverband Medizintechnologie e.V.

Persönliches Mitglied bei der Deutschen Gesellschaft für Pharmazeutische Medizin (DGPharMed)

INTEGRITAS Verein für lautere Heilmittelwerbung e.V.
Kanzleimitgliedschaft Wachenhausen Rechtsanwälte

Life Science Nord e.V.
Kanzleimitgliedschaft Wachenhausen Rechtsanwälte

Förderkreis der Forschungsstelle für Pharmarecht an der Philipps-Universität Marburg e.V.
Kanzleimitgliedschaft Wachenhausen Rechtsanwälte

Vorträge

Nicht-kommerzielle klinische Prüfungen (IITs) – Unter Berücksichtigung der EU-Verordnung 536/2014

Prof. Dr. Heike Wachenhausen Luka Weinert

Live-Webinar
19. und 21. Juni 2023
Akademie Heidelberg

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Medizinprodukte – Update & News

Prof. Dr. Heike Wachenhausen

Live-Webinar
13. und 15. März 2023
Akademie Heidelberg

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Medizinprodukte – Update & News

Prof. Dr. Heike Wachenhausen

Live-Webinar
7. und 8. November 2022
Akademie Heidelberg

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Publikationen

Qualitätssicherung in der Lieferkette – Die Qualitätsvereinbarung auf dem Prüfstand

Prof. Dr. Heike Wachenhausen
MPJ 3/2021, S. 188 ff.

Outsourcing von klinischen Prüfungen – Vertragsgestaltung und Datenschutz

Prof. Dr. Heike Wachenhausen
Pharm.Ind. 81, Nr. 12, 1664-1675 (2019)

Der Bevollmächtigte des Herstellers nach Art. 11 MDR – Benennung, Aufgaben und Haftungsumfang

Prof. Dr. Heike Wachenhausen
zusammen mit Luka Weinert
MPJ 2/2019, S. 97 ff.